Themenübersicht


Fuchsansitzwoche 2025

Liebe Jägerinnen und Jäger,

so wie in den letzten Jahren führen wir auch zu Beginn des neuen Jahres unsere Fuchsansitzwoche durch. Die kommende Ansitzwoche ist für den 13. bis 19. Januar 2025 geplant. Das Fuchsfrühstück findet dann am Sonntag, den 19. Januar ab 10:00 Uhr in der Jagdhütte im Leinawald statt. Die teilnehmenden Jagdpächter möchten bitte die Teilnehmerzahl für das Fuchsfrühstück an Theresa Müller bis 30. Dezember unter der Telefonnummer 017672405503 mitteilen.

Was gibt es noch zur Verbandsarbeit zu berichten?

Der Vorstand hat einen Entwurf zur Satzungsänderung erarbeitet. Dabei soll insbesondere bei dem Erwerb der Mitgliedschaft das bisherige Regelwerk geöffnet werden. Der Vorstandsvorschlag beinhaltet zum einem, eine Erweiterung der Mitgliedschaft von jungen Menschen unter 18 Jahre und der Aufnahme von juristischen Personen aus Vereinigungen der Land- und Forstwirtschaft, des Natur- und Umweltschutzes und weiterer an der Jagd interessierten Organisationen als außerordentliche Mitglieder.

Der Entwurf zur Satzungsänderung wird im kommenden Jagdboten, Anfang 2025,  vor der Mitgliederversammlung rechtzeitig bekannt gemacht.

Wie bereits angekündigt gibt es auch im Jahr 2025 Veränderung in der Zusammensetzung des Vorstandes. Der Wahlaufruf mit den Kandidatenvorschlägen wird ebenfalls im nächsten Jagdboten veröffentlich.

Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern, ihren Angehörigen und Familien ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest, Gesundheit, Waidmannsheil und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Waidmannsheil
Gunter Höser


BfN veröffentlicht veraltete Wolfszahlen

270 statt 209 Rudel: DJV kritisiert Wolfspolitik auf Basis veralteter Zahlen. Nutztierrisse sind zuletzt um knapp ein Drittel gestiegen auf über 5.700 Tiere. Regional differenziertes Bestandsmanagement muss umgesetzt werden.
(Berlin, 27. November 2024) Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat jetzt Bestandszahlen zum Wolf als neu veröffentlicht, die bereits anderthalb Jahre alt sind. Demnach soll es 209 Rudel, 46 Paare und 19 sesshafte Einzeltiere in Deutschland geben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert, dass auf Basis dieser veralteten Zahlen eine verfehlte Wolfspolitik betrieben wird. Es fehlt der komplette Nachwuchs aus dem Jahr 2024 und damit die aktuelle Anzahl der Rudel. Ein Beispiel: In Niedersachsen soll es laut BfN nur 48 Rudel geben, die tagesaktuelle Landesstatistik weist allerdings bereits 55 Rudel aus. Laut DJV-Hochrechnung gab es bundesweit im Sommer 2024 etwa 270 Rudel – bei einer realistischen Zuwachsrate von 25 Prozent pro Jahr. Die Zahl gerissener Nutztiere wächst von einem Rekord zum anderen. Innerhalb nur eines Jahres stieg sie um 31 Prozent auf insgesamt 5.727 Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde im Jahr 2023.
„Die Menschen bekommen systematisch veraltete Zahlen aufgetischt. Das trägt wesentlich dazu bei, dass diese ihr Vertrauen in staatliches Handeln verlieren und vor allem im ländlichen Raum die Akzeptanz schwindet, sogar der gesellschaftliche Frieden ist gefährdet“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Alles dem Schutzstatus einer Art unterzuordnen, die als Großraubtier an der Spitze der Nahrungspyramide steht und bewiesen hat, dass sie in unserer Kulturlandschaft prima zurechtkommt, gefährde außerdem die Artenvielfalt, insbesondere bei den weidegebundenen Pflanzengesellschaften. Diese hätten aber offensichtlich in den Umweltministerien keine Lobby, so Dammann-Tamke weiter. Angesichts der weiterhin ungelösten Zielkonflikte von Herden- und Deichschutz sowie Wolf sinkt laut DJV in manchen Regionen die Bereitschaft dramatisch, sich am Wolfsmonitoring zu beteiligen oder Nutztierrisse zu melden.
Der DJV fordert das Bundesumweltministerium auf, den Weg frei zu machen für ein regional differenziertes Bestandsmanagement. Herdenschutz allein reicht nicht mehr aus. Eine vom BfN zurückgehaltene Populationsstudie zum Wolf muss ebenfalls umgehend veröffentlicht werden.
Mehr zum Thema Wolf auf jagdverband.de/wolf.


Beitragserhöhung der SLVFG – DJV empfiehlt rechtliche Schritte

DJV sieht gute Erfolgsaussichten einer Klage für Betroffene. SVLFG lehnt Musterverfahren ab.
(Berlin, 6. Dezember 2024) Der Deutsche Jagdverband (DJV) rät Inhabern von Jagdrevieren, ihren Widerspruch gegen die aktuelle Beitragserhöhung bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weiter zu verfolgen. Betroffene können bei einem ablehnenden Widerspruchsbescheid fristgerecht Klage vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen und sollten gleichzeitig das Ruhen des Verfahrens beantragen. Der DJV unterstützt bereits ein Verfahren, das als Musterverfahren geeignet erscheint. Die SVLFG will sich jedoch aktuell nicht auf ein solches Musterverfahren einlassen. Der DJV kritisiert die ablehnende Haltung der Berufsgenossenschaft. Eine möglichst hohe Zahl von gerichtlichen Verfahren könnte möglicherweise ein Umdenken bewirken.
Sollte die SVLFG das sozialgerichtliche Verfahren verlieren, müsste sie die Kosten des Rechtstreits übernehmen. Für Kläger sind Verfahrenskosten überschaubar, denn Betroffene müssen sich vor dem Sozialgericht nicht anwaltlich vertreten lassen. Außerdem handelt es sich nicht um besonders komplizierte Verfahren. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich für das Klageverfahren an seinen Anwalt wenden. Der DJV bittet Betroffene, die gerichtlich weiter gegen den Beitragsbescheid vorgehen möchten, sich per E-Mail bei DJV-Justitiar Friedrich von Massow unter f.v.massow@jagdverband.de zu melden.
Hintergrund: Die SVLFG hatte im August ihre Beitragsbescheide verschickt. Die leistungsbezogenen Beiträge sind in diesem Jahr besonders drastisch angestiegen. Als Grund nennt die Versicherung Rückstellungen aufgrund der Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit bei Landwirten. Der DJV hält diese Beitragsgestaltung für intransparent und rechtswidrig.


DJV ASP-Update vom 06.12.2024

Die offizielle Gesamtzahl aller ASP-Fälle beläuft sich auf 6.369, davon sind 780 als aktiv eingestuft.


Brandenburg:
Die offiziell bestätigten Fälle in Brandenburg belaufen sich auf insgesamt 3.429. Diese verteilen sich wie folgt:
Seit dem ASP-Fund im Landkreis Oberhavel am 21.11 wurde eine vorläufig infizierte Zone festgelegt. Folgende Gemeinden und Gemarkungen befinden sich in dieser Zone (Karte im Anhang):
• Gemeinden Gransee mit den Gemarkungen Seilershof, Neulögow, Altlüdersdorf, Gransee, Kraatz, Buberow und Teilen der Gemarkungen Dannenwalde und Meseberg
• Gemeinden Fürstenberg/Havel mit den Gemarkungen Tornow und Teilen der Gemarkungen Blumenow, Barsdorf
• Gemeinden Zehdenick mit den Gemarkungen Burgwall, Marienthal, Zabelsdorf, Ribbeck, Mildenberg, Badingen, Klein-Mutz und Teilen der Gemarkungen Zehdenick, Bergsdorf
• Gemeinden Löwenberger Land mit den Gemarkungen Gutengermendorf und Teilen der Gemarkungen Häsen
• Gemeinden Schönermark
• Gemeinden Sonnenberg mit den Gemarkungen Sonnenberg und Teilen der Gemarkung Baumgarten
• Gemeinden Großwoltersdorf mit Teilen der Gemarkungen Großwoltersdorf und Wolfsruh


Sachsen:
In Sachsen gibt es nach wie vor keine neuen ASP-Fälle. Die Zahl aller Fälle liegt insgesamt bei 2.397. Trotz des Rückbaus vieler ASP-Zäunungen werden weiterhin regelmäßig Fallwildsuchen durchgeführt und ebenfalls auf ASP untersucht (Tabelle: Anzahl aller untersuchten Wildschweine im Jahr 2024 (krank und gesund erlegt, sowie Fallwild).
Hessen:
Hessen verzeichnet weiterhin steigende ASP-Zahlen. Diese belaufen sich auf insgesamt 437 offiziell bestätigte Fälle. Davon 221 im Landkreis Groß-Gerau, 187 im Landkreis Bergstrasse, 25 im Landkreis Darmstadt-Dieburg und 4 im Stadtbezirk Darmstadt.
Im Kreis Darmstadt-Dieburg gilt seit dem 29.11 eine neue Allgemeinverfügung. Diese enthält Lockerungen für die Jagdausübung. Die Jagderleichterungen gelten wie folgt: Im Westen, soweit das Gebiet nicht zum Kerngebiet gehört, sowie in der Mitte des Landkreises darf wieder Schalenwild – außer Schwarzwild -, Niederwild und Raubwild bei Tageslicht gejagt werden – am besten mit Schalldämpfern. Östlich davon darf alles gejagt werden außer Schwarzwild, der Kreis empfiehlt die Verwendung von Schalldämpfern. Weiter östlich ist die Einzeljagd auch auf Wildschweine und zur Nachtzeit erlaubt. Der Kreis empfiehlt auch hier die Verwendung von Schalldämpfern, um Wildschweine nicht aufzuscheuchen. Zudem wurde eine Aufwandsentschädigung/Abschussprämie von 100 Euro pro Wildschwein angesetzt.


Rheinland-Pfalz:
Die aktuellen ASP-Zahlen für Rheinland-Pfalz belaufen sich auf insgesamt 58. Davon verteilen sich diese wie folgt:
Nachdem am Rheinufer im Rhein-Hunsrück-Kreis ein ASP-positives Wildschwein aus dem ca. 100 km entfernten stromaufwärts gelegenen aktiven ASP-Gebiet angeschwemmt worden war, sind bisher keine weiterhin Funde nachgewiesen worden.
Insgesamt sind in Rheinland-Pfalz ca. 200 Kilometer E-Zaun in den Landkreisen Alzey-Worms, Mainz-Bingen und Bad Dürkheim sowie im Stadtgebiet von Ludwigshafen, Worms und Mainz aufgestellt worden. Die vorbereitenden Maßnahmen/Planungen für den Festzaunbau laufen bereits. Zusätzlich lässt der Kreis Mainz-Bingen am Rheinufer zwischen Mainz-Mombach und Heidenfahrt Elektrozäune errichten, da auf der Rettbergsaue, einer Insel im Rhein zwischen Mainz-Mombach und Wiesbaden-Schierstein, eine Rotte Wildschweine entdeckt wurde. Damit die Tiere nicht weiterhin zwischen der hessischen und der rheinland-pfälzischen Rheinseite hin und her pendeln können, werden die Zäune am Ufer aufgestellt.


Baden-Württemberg:
Seit dem ASP-Fund im Rhein-Neckar Kreis am 09.08.2024 gab es bisher keine weiteren Funde.


ASP-Geschehen Deutschland Stand 23.10.24
Die Gesamtzahl aller ASP-Fälle beläuft sich auf 6.180, davon sind 633 als aktiv eingestuft.

Brandenburg: Aktuell liegen die Infektionszahlen in Brandenburg bei 3.421. Seit dem letzten ASP-Update in der vorherigen Woche sind keine neuen Fälle in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und der Uckermark offiziell bestätigt worden.

Sachsen: Auch in Sachsen sind keine neuen Fälle bekannt. Somit liegt die Zahl aller ASP-Infektionen in Sachsen bei 2.397.

Hessen: In Hessen steigt die Zahl der ASP-Infektionen rasant an.  Seit dem Ausbruch der ASP in Hessen wurden insgesamt 262 Fälle offiziell bestätigt. Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat meldet 283 positiv getestet Wildschweine. Die offizielle Bestätigung dieser weiteren 21 Fälle stehen durch das FLI noch aus.
Innerhalb von ein paar Tagen stiegen die Zahlen der positiven Funde, vor allen in den Landkreisen Groß-Gerau und Bergstrasse, stark an. Im Landkreis Groß-Gerau sind es nun insgesamt 185, im Landkreis Bergstrasse 60 und im Landkreis Darmstadt-Dieburg 17 bestätigte Fälle.

Abbildung 1: Pufferzone (Sperrzone I):  deren Außengrenze ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt als grüne Linie dargestellt. Die Sperrzone II (Infizierte Zone):  deren Außengrenze ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt als lila Linie dargestellt. Innerhalb der Sperrzonen II (infizierte Zone) und III (Schutz- und Überwachungszone) = Kerngebiet: dessen Außengrenze ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt als pinke Linie dargestellt

Seit dem 15. Juni 2024 grassiert die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Südhessen, u.a. auch im Kreis Bergstraße. Trotz umfassender Bekämpfungsmaßnahmen steigt im Ausbruchsgebiet (Einhausen, Bürstadt, Biblis) die Anzahl der an ASP verendeten Wildschweine kontinuierlich an. Aufgrund bestätigter Infektionsfälle im Ried (u.a. bei Riedrode und Hüttenfeld) musste unter anderem die Kernzone ausgeweitet werden (Siehe Karte).

Südlich der B47 wurde ein Wildschweinkadaver 500 Meter südlich von Riedrode und somit außerhalb des Zaunes, der das ASP-Kerngebiet im Kreis begrenzt, geborgen und beprobt. Dieser Kadaver ist bereits vom Hessischen Landeslabor positiv auf das ASP-Virus getestet worden. Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde daher eine aktualisierte Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Diese wurde am 19.10.2024 über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen veröffentlicht und beinhaltet die aktuelle Gebietsfestlegung der Pufferzone (Sperrzone I), infizierten Zone (Sperrzone II) und des Kerngebietes sowie die Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone. Zudem wurden in Hinblick auf die anstehende Drückjagd-Saison unter anderem die Regeln bezüglich der Vermarktung von Wildfleisch konkretisiert.

Rheinland-Pfalz: Seit dem letzten ASP-Update von vergangener Woche sind keine weiteren Funde gemeldet worden. Die Zahl der Infektionen beläuft sich nach wie vor auf 52 (Landkreis Mainz-Bingen: 40,  Landkreis Alzey-Worms: 12).

Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg ist bisher kein weiterer Fall von ASP gemeldet worden.

Mecklenburg-Vorpommern: Im Landkreis Ludwigslust-Parchim sind jetzt alle Einschränkungen auch für Jäger wegen der Afrikanischen Schweinpest aufgehoben. Bereits vor einem Jahr wurden die Vorgaben darauf reduziert, das erlegte Schwarzwild auf den Virus zu untersuchen. Da alle Proben negativ waren, fällt nun auch diese Einschränkung weg.


Wolfsichtung – Wolfkontakt, was ist zu tun?

In den letzten zwei Jahren hat es vermehrt Wolfs-Sichtungen in unserem Landkreis gegeben. Auch Risse durch Wölfe wurden durch einige Tierhalter und Jäger angezeigt.

Die Meldungen – vor allem die Sichtungen durch Jäger, wenn sie denn beim Thüringer Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs in Erfurt angezeigt wurden – fanden jedoch nur eingeschränkt Beachtung. Diese Einschätzung ergab sich aus der Gesprächsrunde während der Mitgliederversammlung des Kreisjagdverbandes am 8. März 2024 in Wilchwitz. Dort wurde von zwei Vertreterinnen des Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs der aktuelle Monitoring-Stand zum Wolfsvorkommen im Altenburger Land aufgezeigt. Mit großer Verwunderung haben die anwesenden Jägerinnen und Jäger die Aussage der Vertreterinnen des Kompetenzzentrums zur Kenntnis genommen, dass nur ein Wolfskontakt durch Riss an einem Nutztier angezeigt wurde. In den darauf folgenden Gesprächen innerhalb des Jagdverbandes und durch Infos aus der Hegegemeinschaft Wieratal konnte festgestellt werden, dass diese Darstellung nicht der Wirklichkeit entspricht.

Wir müssen davon ausgehen, dass offenbar Meldungen über Wolfskontakte – bewusst oder unbewusst – im Meldevorgang zum Kompetenzzentrum und somit im Monitorring keine Berücksichtigung finden. Dies ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel und bedarf einer Änderung der Vorgehensweise zum Meldeverfahren.

Der Kreisjagdverband hat mit dem Landesjagdverband nachfolgende Vorgehensweise für den zukünftigen Meldeweg abgestimmt: Ab sofort können bei Wolfskontakt oder Wolfs-sichtungen eine Information (Meldung) per E-Mail an den Kreisjagdverband unter der Adresse forst.gunter@freenet.de gesendet werden.

Die Meldung wird dann nach kurzer Rücksprache mit dem Absender an das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs gesendet. Parallel wird diese Info auch an die Untere Jagdbehörde des Landkreises und an den Landesjagdverband in Erfurt gesendet. Somit kann nach unserer Ansicht keine Meldung gewollt oder ungewollt sprichwörtlich „unter den Tisch fallen“ und es ergibt sich eine Art „doppelte Buchführung“ in Jägerhand.

Was wäre bei der Meldung einer Wolfsichtung bzw. eines Kontaktes zu beachten:

• Name Jagdbezirk;
• Name des/der Jäger/in;
• Foto mit genauer Standortbezeichnung (Flur, Flurstück) bzw. bei Wildkameraaufnahme die Standortskoordinaten
• Datum und Uhrzeit
• Bei Sichtung die Anzahl der Individuen und mögliche Bewegungsmuster;

Wir gehen davon aus, dass insbesondere bei den Sichtungen durch den/die Jäger/in die Angaben zweifelsfrei einem Wolf zuzuordnen sind. Jäger haben ein geschultes Auge für die Ereignisse in der Natur und sind auch in der Lage einen Wolf sicher anzusprechen.

Mit diesem Schreiben wird weder das „Für“ oder das „Gegen“ den Wolf impliziert, sondern es soll dazu beitragen, ein reales Bild über das Vorkommen des Wolfes im Altenburger Land aufzuzeigen. Dazu ist die Fachkompetenz aller Jägerinnen und Jäger im Altenburger Land unbedingt gefragt, natürlich auch derjenigen, die nicht im Kreisjagdverband organisiert sind.

Ein solches reales Bild liegt nicht nur in unserem Interesse als Jägerinnen und Jäger, sondern auch im Interesse unserer Landwirte und Tierhalter und schlussendlich der gesamten Bevölkerung in unserem ländlichen Raum. Unser Beitrag zur „Zeichnung“ dieses realen Bildes ist entsprechend unsere gesellschaftliche Verantwortung.

Waidmannsheil
Gunter Höser


Hier eine aktuelle Info des Deutschen Jagdverbandes zur
ASP-Situation in Brandenburg und Sachsen (Stand 01.08.23)

Die aktuellen ASP-Fälle belaufen sich auf insgesamt 5.481 Wildschweine, davon 2.246 in Sachsen. Nach wie vor liegt der Hotspot hier im Landkreis Bautzen mit 697 Fällen. In Brandenburg liegen die ASP- Ausbruchszahlen bei insgesamt 3.188 infizierten Tieren. Zudem sind neue ASP-Fälle im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gemeldet worden.

Knapp acht Monate nach dem ersten und bislang einzigen Nachweis eines ASP-infizierten Wildschweines im Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erhält das Thema eine neue Aktualität. Nahe Großkoschen im Süden des Kreisgebiets an der Grenze zu Sachsen wurde die Tierseuche bei aktuell fünf verendeten Tieren nachgewiesen. Weitere Verdachtsfälle auf brandenburgischer und sächsischer Seite im Umfeld des Fundortes liegen vor. Das erste Stück wurde am Montag letzter Woche, 17. Juli, auf einem Feld zwischen den Gemeinden Großkoschen im Landkreis OSL und Tätzschwitz im sächsischen Landkreis Bautzen geborgen und kurze Zeit später wurde durch das FLI der Verdacht am 25. Juli bestätigt. Zwischenzeitlich wurden am Dienstag, 18. Juli, und Montag, 24. Juli, im Rahmen von eingeleiteten Suchmaßnahmen unweit des Fundortes auf sächsischer und brandenburgischer Gemarkung weitere verendete Tiere entdeckt, eines davon – ein Frischling – innerhalb der Ortslage Großkoschen. Die Tiere wurden nach dem bereits vorliegenden positiven Befund des Landeslabors ebenfalls am FLI untersucht. Das bestätigte positive Ergebnis liegt seit Mittwochmorgen, 26. Juli, vor.

Mit der neuen Gefahrenlage im Süden des Landkreises werden weitere lokale Seuchenschutzmaßnahmen seitens des Veterinäramtes erforderlich. Um diese zu konkretisieren und deren Umsetzung zu veranlassen, hat der ASP-Krisenstab am Dienstag, 25. Juli, erneut seine Arbeit aufgenommen. In dem Gremium wirken Vertreter des Veterinäramtes sowie verschiedener zentraler Bereiche der Kreisverwaltung mit. Das Veterinäramt des Landkreises steht zudem mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen im engen Austausch mit dem Landeskrisenzentrum des Landes Brandenburg sowie den sächsischen Kolleginnen und Kollegen.

In den kommenden Tagen wird eine Ausweitung der bisher im Landkreis geltenden Restriktionszonen erfolgen. Die derzeitige Restriktionszone („Sperrzone II“) erstreckt sich vom Süden des Landkreises von der Landkreisgrenze Elbe-Elster in Richtung Süd-Ost, durch die Lausitzer Seenplatte, weiter über die Gemarkung Altdöbern bis zu Teilen der Kommune Vetschau an die Landkreisgrenze zu Spree-Neiße. Innerhalb der errichteten Sperrzone II wurde ein Kerngebiet mit weißer Zone bei Neupetershain-Nord ausgewiesen. Hier wurde im November 2022 das erste nachweislich infizierte Tier in OSL registriert.

Parallel werden weitere Maßnahmen, wie etwa der Bau eines zusätzlichen schwarzwildsicheren Schutzzaunes innerhalb des Kreisgebietes, betrachtet. Darüber hinaus ist geplant, den Wildschwein-Schutzkorridor als doppelt eingezäuntes Gebiet entlang der Grenze zu Sachsen weiter zu verstärken. Hier soll konkret die zweite Zaunreihe in Richtung Sachsen, die in Teilen bislang aus Bauzäunen besteht, gegen einen Festzaun ausgetauscht werden, um die Schutzwirkung weiter zu verstärken.

Aufgrund der noch andauernden Urlaubs- und verstärkten Reisezeit ersuchen wir unsere Jägerinnen und Jäger bei Reisen durch, an oder in ASP-Gebiete um Beachtung aller bekannten Hinweise, um eine Verschleppung der ASP weitestgehend ausschließen zu können.

Mit freundlichen Grüßen u. Weidmannsheil

Frank Herrmann (Geschäftsführer – Landesjagdverband Thüringen e.V.)

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